Samstag, 28. November 2009

Die Erfolgsbilanz der Hanfpflanze


Der Einsatz von Hanf in der Textilindustrie wäre die beste
Alternative zur höchst umweltbelastenden Baumwollproduktion.
Hanf kann mehr CO2 als jede andere Pflanze binden und
in verwertbare Energie umsetzen. Hanf als Wärmelieferant
bietet die beste Vorraussetzung als Alternative zu Holz,
Kohle, Öl und Gas.
Hanf kann als Treibstoff in Form von Pflanzenöl und Biodiesel
genutzt werden.
Hanf ist ein hervorragender, ungiftiger Wärmedämmstoff
und Baumaterial.
Hanf ist aufgrund seiner Nährstoffzusammensetzung ideal
als Tiernahrung.
Hanf ist eine ebenbürtige Alternative zum bodenbelastenden
Sojaanbau.
Hanf hilft als einziges Medikament bei gewissen Erkrankungen.
Hanf hilft den enormen Bedarf von Opiaten in der Schmerztherapie
zu reduzieren.
Hanf ist ein ungiftiges Genussmittel mit dem geringsten
Suchtpotential.

Mittwoch, 25. November 2009

Einstiegsdroge?


Bei einer Orientierung nur auf das Phänomen des illegalen Drogengebrauchs wird meist übersehen, dass der Einstieg in problematische Drogengebrauchsmuster in der Regel mit legalen Drogen wie Tabak und Alkohol beginnt. REUBAND (1995) betont darüber hinaus die Bedeutung des „Image" einer Droge. Dies sei entscheidend dafür, „welche Substanz zu einem gegebenen Zeitpunkt als erste probiert werde und die Ausgangsbasis späterer Drogenkarrieren ist".

Die Aufnahme und Beibehaltung des illegalen wie auch legalen Drogengebrauchs steht immer im Zusammenhang mit einer Vielzahl sozialpsychologischen Faktoren und spezifischen Sozialisationsprozessen. Die Zusammenhänge sind komplex und lassen sich nicht auf den Einfluss einer Substanz reduzieren.So sind beispielsweise der Einfluss der Gleichaltrigen und der familiäre Hintergrund als wichtige Faktoren zu nennen. Generell werden die soziokulturellen Lebensbedingungen als bedeutsame Faktoren für die Aufnahme des Konsums von legalen wie illegalen Drogen angesehen (vgl. Tarter et al., 2006).

Die Forschung hat darüber hinaus zeigen können, dass insbesondere der frühe Einstieg in den Cannabiskonsum als ein Risikofaktor für die Entwicklung problematischer Gebrauchsmuster zu nennen ist. Als früh wird in der Regel der Einstieg vor dem 16. Lebensjahr definiert. Insbesondere, wenn schon früh regelmäßig Cannabis konsumiert wird, lassen sich Zusammenhänge mit der Entwicklung eines späteren problematischen Drogenkonsums finden. Beim frühen Einstieg in den starken Cannabiskonsum spielen ebenfalls ungünstige Lebensbedingungen eine wesentliche Rolle.
Die Annahme, dass mit dem Konsum von Cannabis die Tür zur Welt der illegalen Drogen aufgestoßen wird und die Hemmschwelle zum Konsum weiterer „harter" Drogen sinkt, muss differenziert betrachtet werden. Cannabiskonsum ist heute nicht mehr ausschließlich in subkulturellen Drogenmilieus zu finden, sondern unterliegt aufgrund seiner Verbreitung einer gewissen „Veralltäglichung". Der Kauf von Cannabis wird meist nicht in der öffentlichen Drogenszene getätigt, sondern erfolgt über Freunde und Bekannte im privaten Bereich. Eine Trennung der Drogenmärkte hat sich bereits vollzogen, obwohl es natürlich aufgrund der Illegalität noch gewisse Berührungspunkte gibt. Der Konsum von Haschisch und Marihuana ist somit mehr oder weniger Bestandteil konventioneller Lebenspraxen und hat immer weniger mit einem rein subkulturellen Lebensstil zu tun.

Allgemein lässt sich festhalten: Der Weg in einen problematischen Drogengebrauch und seine mögliche Verhaltensverfestigung stellt eine in vielerlei Hinsicht offene Entwicklung dar, d. h. ist durch unterschiedliche Verläufe charakterisiert, die durch ein komplexes Gefüge subjektiver und sozialer Faktoren bedingt sind. Dabei ist die Substanz Cannabis nur ein Faktor von vielen, wobei die substanzunabhängigen Faktoren, die ein mögliches „Umsteigen" fördern oder hemmen, vermutlich eine höhere Bedeutung haben.

Gesetzliche Regelung Niederlande


Der Umfang der Internetseite lässt es nicht zu, die einzelnen gesetzlichen Sonderregelungen aller Nachbarstaaten Deutschlands in Bezug auf den Cannabiskonsum aufzuführen. Generell lässt sich jedoch feststellen:
In Europa gibt es kein Land, in dem Cannabis legalisiert ist.
Da der nordrhein-westfälische Konsument von Cannabisprodukten seinen Bedarf regelmäßig über die Niederlande abdeckt, soll hier im speziellen die niederländische Rechtssituation erläutert werden:
Die Existenz von Coffee-Shops in den Niederlanden, in denen Haschisch und Marihuana verkauft werden, basiert auf einer Liberalisierung des Drogenstrafrechtes bei der Verfolgung der sogenannten „Kleindelikte“.
Das bedeutet konkret, dass auch in den Niederlanden die Cannabisprodukte gesetzlich verboten sind, aber der Umgang mit ihnen von Seiten des Staates und somit auch der Polizei unter bestimmten Voraussetzungen geduldet wird.
Die niederländische Polizei ist, anders als die deutsche Polizei, bei Bagatelldelikten nicht unbedingt zur Strafverfolgung verpflichtet (Opportunitätsprinzip), und kann somit bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität andere Prioritäten setzen, die vornehmlich und verstärkt auf die Ebene der Großdealer- und Herstellerebene zielen.

AHOJ-G Kriterien
Die Niederländer gehen pragmatischer mit gesellschaftlichen und gesetzlichen Konfliktfeldern um, und nehmen häufiger Kurskorrekturen ihrer jeweiligen Rechtspraxis vor.
Auch der Verkauf kleinerer Mengen Cannabis in den Coffeeshops ist demnach strafbar, wird in der Praxis aber nur verfolgt, wenn sich der Betreiber nicht an die so genannten
AHOJ-G Kriterien hält.
- A steht für „no Advertising“, d.h. es darf keine Werbung für Drogen erfolgen
- H steht für „keine harten Drogen“, d.h. es dürfen keine harten Drogen wie Kokain, Heroin, Amphetamin, LSD, etc. verkauft werden
- O steht für „no Overlast“, d.h. es dürfen keine Belästigungen für die Umgebung entstehen.
- J steht für „keine Jugendliche“, d.h. es dürfen keine Drogen an Personen unter 18 Jahren verkauft werden, und
- G steht für „keine großen Mengen“, d.h. es dürfen pro Kunde höchstens 5g Cannabis abgegeben werden.

Darüber hinaus darf Minderjährigen der Zutritt nicht gestattet werden und die erworbenen Cannabisprodukte müssen in der Regel vor Ort im jeweiligen Coffeeshop konsumiert werden.

Mit dieser speziellen Coffeeshop-Regelung soll eine Trennung der Märkte für harte und weiche Drogen erreicht werden. Man möchte verhindern, dass Cannabiskonsumenten mit harten Drogen und/oder mit schwerwiegender Kriminalität in Kontakt kommen. Des Weiteren soll hiermit auch dem Drogentourismus, insbesondere aus Deutschland, Einhalt geboten werden. Die 5g-Grenze, der „Vor Ort“-Konsum und das bestehende Ausfuhr- und Schmuggelverbot sollen die Anziehungskraft der Coffeeshops auf die deutschen Cannabiskonsumenten verringern.

Bei Verstößen wird von den niederländischen Behörden ein Strafverfahren eingeleitet, das von einem deutschen Staatsanwalt am Wohnort des Beschuldigten in der Bundesrepublik Deutschland weiter verfolgt wird.
Selbst wenn mit einer Einstellung gemäß § 31 a Betäubungsmittelgesetz gerechnet werden kann, bleibt immer noch der Tatbestand des versuchten Einfuhrschmuggels aus den Niederlanden in die Bundesrepublik Deutschland. Hier muss in jedem Fall mit einer Anklage vor einem deutschen Gericht gerechnet werden.
Grundsätzlich gilt:
Der deutsche Cannabiskonsument geht ein erhöhtes strafrechtliches Verfolgungsrisiko ein, wenn er in den Niederlanden oder auf der Rückreise mit Cannabisprodukten angetroffen wird.

Illegaler Anbau

Dennoch ist in den letzten Jahren ein neuer Trend festzustellen: der illegale Anbau von Cannabispflanzen nimmt zu. Er ist mittlerweile nicht mehr ausschließlich auf die Niederlande beschränkt. Insbesondere im deutsch-niederländischen Grenzgebiet, aber auch zunehmend in weiteren Landesteilen Nordrhein-Westfalens konnten so genannte Cannabisplantagen entdeckt werden.
Die Errichtung einer Cannabisplantage erfordert geringe fachliche Fähigkeiten und kann grundsätzlich vielerorts erfolgen. Illegale Aufzuchten wurden sowohl in größeren Gewerbehallen, Scheunen und Gewächshäusern, aber auch in Einfamilienhäusern, Wohnungen und Kellerräumen festgestellt. Zur Tarnung werden durch die Täter geruchs- und sichthemmende Vorkehrungen getroffen. Der eher seltene Outdoor-Anbau geschieht in der Regel versteckt in Maisfeldern. Die Täter entnehmen einzelne Mais-Pflanzen und ersetzen diese durch Cannabisstecklinge. Diese können dann vom Landwirt unbemerkt heranreifen und noch vor der Maisernte verwertet werden.
Der Betrieb einer Cannabisplantage birgt jedoch besondere Risiken. Cannabispflanzen benötigen für ein erfolgreiches Wachstum intensive Beleuchtung und Bewässerung. Die hierzu erforderlichen Hochleistungslampen werden extrem heiß und sind stark explosionsgefährdet. Neben möglichen Verletzungen durch Verbrennungen oder scharfkantige Splitter drohen hier insbesondere zerstörerische Brände. Ein Risiko, das durch unsachgemäß verlegte Stromleitungen (Überbrückungsleitungen) noch verstärkt wird. Die hohe Luftfeuchtigkeit fördert zudem in hohem Maße die Schimmel- und Mehltaubildung. Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass Wohnungen, die einmal als Cannabisplantage genutzt wurden, in Folge der Geruchsablagerungen und Schimmelbildung nicht mehr ohne aufwändige Sanierungsmaßnahmen als Wohnraum genutzt werden können.

Anbau

Anbauverbot

Der Anbau von Hanf war 1982 unabhängig von der Höhe des Gehaltes an THC nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten worden, weil damals auch bei THC-armen Hanfsorten grundsätzlich die Möglichkeit des Missbrauchs angenommen wurde und die wirtschaftliche Bedeutung des Hanfanbaus in der Bundesrepublik Deutschland bereits in den 50er Jahren bedeutungslos geworden war.
Aufgrund eines Anfang bis Mitte der 90er Jahre vorgetragenen Wirtschaftsinteresses am Hanfanbau in Deutschland wurden 1995 die Verbotsgründe für den Anbau von Hanfpflanzen erneut überprüft.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass ein Missbrauch THC-armer Hanfsorten heutzutage nicht zu erwarten ist, weil deren Verwendung weder für Drogenhändler profitabel noch für Missbraucher geeignet ist. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern, die bereits seit Jahren Nutzhanf anbauen, ergaben zudem, dass Entwendungen bzw. Verkäufe von THC-armen Nutzhanf zu illegalen Zwecken nicht bekannt geworden sind bzw. nach vereinzelten Versuchen wieder aufgegeben wurden.
Vor dem Hintergrund des potentiellen ökologischen und ökonomischen Nutzens für die Landwirtschaft wurde der kontrollierte Anbau von Nutzhanf mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,2%, wie bereits aufgeführt, unter bestimmten Auflagen durch den Gesetzgeber 1996 wieder erlaubt. Dies bedeutet konkret, dass der Anbau von Nutzhanf nur bestimmten landwirtschaftlichen Betrieben gestattet ist. Für den Anbau ist ausschließlich zertifiziertes Saatgut zu verwenden. Es besteht eine Anzeigepflicht im Falle der landwirtschaftlichen Nutzung von Cannabispflanzen gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Die Anbaustätten werden entsprechend kontrolliert. Wer Cannabis anbaut, ohne diese Bedingungen einzuhalten, begeht eine Straftat und unterliegt damit der Strafverfolgung durch Staatsanwaltschaft und Polizei.

Strafverfolgung durch das Strafgesetzbuch


Weitere Sachverhalte regeln die o.g. Bestimmungen des Strafgesetzbuches. Es muss zur Verwirklichung einer Straftat nach diesen Paragraphen anhand der festgestellten Ausfallerscheinungen im konkreten Einzelfall nachgewiesen werden, dass der betreffende Führer eines Fahrzeuges nicht mehr in der Lage war, dieses sicher zu führen.
Im Gegensatz zur Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss, gibt es beim Drogenkonsum keinen Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit, ab welchem dem Fahrer generell die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Fahrzeuges abgesprochen wird.
Dies bedeutet, dass für die Strafbarkeit einer Fahrt unter Cannabiseinfluss, dem betroffenen Fahrzeugführer neben einer THC-Blutkonzentration von mindestens 1,0 ng/ml zusätzlich noch erkennbare Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden müssen. Dies können neben regelwidrigen Fahrfehlern auch andere Auffälligkeiten sein, wie z.B. - unbesonnenes Benehmen während der Polizeikontrolle - sonstiges Verhalten, dass rauschbedingte Enthemmung und Kritiklosigkeit erkennen lässt - oder Beeinträchtigungen der Körperbeherrschung, wie Stolpern und Schwanken. In diesem Fall würde der § 316 Strafgesetzbuch greifen.
Bei einer Verurteilung nach § 316 Strafgesetzbuch droht dem Fahrzeugführer eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, eine Geldstrafe und/oder der Führerscheinentzug.
Gefährdet oder schädigt er durch seine Rauschfahrt Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert, kann es zu einer Verurteilung nach § 315c Strafgesetzbuch kommen und es droht ihm eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, eine Geldstrafe und/oder der Führerscheinentzug.
Grundsätzlich gilt:
Derjenige der unter Cannabiseinfluss ein Fahrzeug führt, muss mit hohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen sowie Führerscheinentzug rechnen.

Strafverfolgung durch die Strassenverkehrsbehörde

Ein solcher Verstoß wird mit einer Geldbuße (250-750 Euro) und mit einem Fahrverbot (1-3 Monate; 4 Punkte) geahndet. Dabei genügt für die Erfüllung des §24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) seit Ende 2004 nicht mehr allein die Tatsache, dass einer Person THC oder sein wirksames Stoffwechselprodukt im Blut nachgewiesen werden kann.
Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat mit seiner Entscheidung vom 21.12.2004 die Rechtsfolgen einer Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss neu geregelt. Durch Einführung eines Grenzwertes führt nicht mehr jede polizeilich festgestellte Fahrt unter Cannabiseinfluss zu einer Ahndung nach §24a StvG. Nach Auffassung des BverfG stellt eine THS-Blutkonzentration von 1,0 ng/ml die Untergrenze für die Annahme einer eingeschränkten Verkehrstüchtigkeit dar.
Auch wenn es nicht zu einer Ahndung nach § 24a StVG kommt, erfolgt dennoch eine Meldung an die Straßenverkehrsbehörde. Bestehen weitere Anhaltspunkte für regelmäßigen Cannabiskonsum, erfolgt ebenfalls die oben beschriebene Eignungsüberprüfung.

Straßenverkehr


Eignung zum Führen eines Fahrzeugs
Grundsätzlich muss eine Person zum Führen eines Kfz geeignet sein. Fahreignung bedeutet, es muss eine körperliche, geistige und charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegen. Mangelnde Fahreignung ist bei einem regelmäßigen Konsum und bei Abhängigkeit von Drogen und Medikamenten gegeben. In diesem Fall wird die Fahrerlaubnis von der Straßenverkehrsbehörde entzogen.
Anhaltspunkte für Zweifel an der Eignung ergeben sich für die Straßenverkehrsbehörde insbesondere aus den Ermittlungen und Mitteilungen der Polizei.
Zur Klärung von Zweifeln kann die Straßenverkehrsbehörde eine Eignungsbegutachtung (Facharzt, medizinisch-psychologische Untersuchung) auf Kosten des Betroffenen anordnen. Kommt der Betroffene dieser Anordnung nicht nach, wird ihm der Führerschein ebenfalls entzogen (§ 4 Straßenverkehrsgesetz und § 15b Straßenverkehrszulassungsordnung).
Mögliche Anhaltspunkte für Zweifel an der Fahreignung ergeben sich aus Verstößen/Vergehen gegen folgende Rechtsvorschriften:
1. § 24 a Straßenverkehrsgesetz
„Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine Wirkung liegt vor, wenn eine in Anlage 2 genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.“
In der Anlage 2 sind folgende berauschende Mittel und nachzuweisende Substanzen geführt:
„ Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamine
oder Designer-Amphetamine (Speed und Ecstasy)“

Gleichheitsgrundsatz

1992 legte der Vorsitzende Richter am Landgericht Lübeck, Wolfgang Neskovic, dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes, die sich gegen die Abgabe von Cannabisprodukten richten, verfassungsgemäß sind. Im Vorlagebeschluss wurden u.a. der Begriff „Recht auf Rausch“ geprägt und die Frage gestellt, ob nicht der Gleichheitsgrundsatz, vom Gefährdungspotential der Cannabisprodukte her, eine Gleichbehandlung mit den legalen Drogen Alkohol und Nikotin gebiete.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 09.03.1994 das „Recht auf Rausch“ und die Straffreiheit rund um den Haschischkonsum nicht befürwortet.
Für Verwirrung sorgte jedoch die Interpretation des sogenannten „Haschisch-Urteils“ durch die Medien.
Grundsätzlich gilt, dass der ausschließliche Konsum von Cannabisprodukten gemäß § 29 Betäubungsmittelgesetz nicht strafbar ist, wohl aber die Vorgänge, die den Konsum erst ermöglichen, wie unerlaubter Anbau, Herstellung, Handel, Weitergabe und Besitz von Cannabisprodukten. Dadurch werden nicht nur die im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes unerlaubt handelnden Hersteller und Händler von Cannabisprodukten kriminalisiert; auch die Konsumenten, die Cannabisprodukte prinzipiell erwerben und besitzen müssen, um sie konsumieren zu können, machen sich strafbar.

Abgestufte Vorgehensweise

Wenn Sie Suchtprobleme bei einem/einer Jugendlichen befürchten, werden Sie sich zunächst über Ihre Ziele klar. Was wollen und können Sie erreichen? Welche Schwerpunkte möchten Sie setzen? Wie sind Sie persönlich betroffen?
1. Richten Sie Ihre Aufmerksamkeit auf Veränderungen, die im Verhalten, in den schulischen Leistungen, den sozialen Beziehungen und auf der körperlichen Ebene zu beobachten sind.
2. Halten Sie etwaige Auffälligkeiten (schriftlich) fest, besprechen Sie sich im Elternhaus mit dem Partner oder der Partnerin oder im Schulbereich mit Kollegen oder Kolleginnen, ob ähnliche Beobachtungen vorliegen. Bemühen Sie sich, Tatsachen von Befürchtungen oder Vermutungen zu trennen.
3. Sprechen Sie mit dem/der Jugendlichen und konfrontieren Sie ihn oder sie mit Ihren Beobachtungen.
4. Erst dann sollten Sie als Eltern entscheiden, ob Sie sich Unterstützung einer Beratungsstelle holen oder als Lehrer/in in der Schule den Schüler oder die Schülerin allein weiter betreuen, die Eltern mit einbeziehen, die Schulleitung informieren etc.

Dienstag, 24. November 2009

Umgang mit Cannabiskonsumenten

Allgemeine Interventionsziele
Ziel jeglicher Interventionen ist die Aufklärung der Zielgruppe über Wirkungen und Nebenwirkungen, also erwünschte und unerwünschte psychische und körperliche Wirkungen bei Drogenkonsum einschließlich sozialer und juristicher Aspekte. Entscheidend ist die sachgerechte Aufklärung über das komplexe Thema des Drogenkonsums ohne
· den Drogenkonsum moralisierend zu beurteilen
· zu idealisieren oder
· Konsumenten fürsorglich zu entmündigen.
Notwendig ist fundierte Information und Aufklärung über
· auf dem Markt bzw. in der Drogenszene vorhandener unterschiedlicher Substanzen,
· Wirkung und Wechselwirkung mit anderen psychotropen Substanzen,
· seelische, körperliche, soziale und juristische Risiken in Verbindung mit Drogenkonsum sowie
· hochriskante und risikomindernde Formen des Drogenkonsums und
· Verhalten im Notfall.
Drogenkonsum ist als Symptom zu betrachten, dem unterschiedliche psychische Motive zugrunde liegen können: Neugier, Sehnsucht nach Entspannung, Ausdruck psychischer Belastungen, möglicherweise auch Störungen. Drogenkonsum können psychische Probleme zugrunde legen, müssen aber nicht! Die Motive für den Drogenkonsum sollten jedoch bei jeglicher Intervention berücksichtigt und thematisiert werden. Gespräche mit potentiellen oder konkreten Drogenkonsumenten nur auf die Drogen zu reduzieren, ohne die Motive, Erwartungen und auch Ängste gegenüber den möglichen Folgen des Drogen-konsums zu besprechen und ohne das konkrete Lebensgefühl des Konsumen-ten zu berücksichtigen, sind kontraproduktiv. Das bedeutet, dass die Art der Informationen sich an der Zielgruppe, deren Sprache, Ausdrucksformen und Selbstverständnis zu orientieren hat.

Dementsprechend ist die Intervention bei Personen, die z.B. Cannabis abhängig konsumieren, nicht identisch mit einer Intervention bei einer Zielgruppe, die nicht konsumiert. In beiden Fällen ist es notwendig, auf moralisierende, idealisierende oder auch fürsorglich entmündigende Tendenzen zu verzichten, sondern sachlich und kritisch über Beweggründe und Nebenwirkungen, Möglichkeiten und Risiken des Drogenkonsums zu informieren unter steter Berücksichtigung des Informationsstandes und der allgemeinen Lebenssituation der anzusprechenden Zielgruppe.
Bei bestehender Cannabisabhängigkeit haben sich in Studien (durchgeführt in Deutschland, Europa, USA und Australien) Behandlungs- und Interventionsstrategien als erfolgreich erwiesen, die folgende Aspekte umfassen:

- Individuell auf Cannabiskonsumenten abgestimmtes Setting inklusive Nachsorge und Selbsthilfegruppe,
- Motivational Interviewing als grundlegende therapeutische Haltung und Interventionsstil,
- kognitiv-verhaltenstherapeutische Elemente (wie Copingskills, kognitive Umstrukturierung und Rückfallmanagement) sowie
- Diagnostik und Behandlung etwaiger Folgestörungen und psychiatrischer Comorbidität.

Spezifische medikamentöse Behandlungskonzepte zur Rückfallprophylaxe und Reduktion der Konsummengen (MACLEOD 2004; SCHMIDT U.A.) befinden sich in der Erprobungsphase, erste Ergebnisse einer Pilotstudie lassen vermuten, dass möglicherweise der gezielte Einsatz eines CB1-Cannabinoid-Rezeptor-Antagonisten zukünftig im Rahmen eines mehrdimensionalen Behandlungskonzepts sinnvoll eingesetzt werden kann.

Problematischer Konsum

Für einen beginnenden Rauschmittelkonsum gibt es keine eindeutigen Signale! Insbesondere körperliche Auffälligkeiten wie gerötete Augen, Händezittern oder Schweißausbrüche können viele Ursachen haben und sind isoliert betrachtet wenig aussagekräftig und sollten deshalb nicht überbewertet werden.

Veränderungen im Verhalten wie:

•die Schulleistungen sinken auf allen Gebieten völlig ab
•die Freundeskreis wird plötzlich aufgegeben oder wechselt häufig
•Rückzug in die Isolation
•Interessen werden aufgegeben bis hin zur Teilnahmslosigkeit
•Schulabbruch und Perspektivlosigkeit

können Hinweise auf eine Lebenskrise und auf eine damit zusammenhängende unzureichende Problemverarbeitung sein. In derartigen belasteten Lebenssituationen kann dann der Gebrauch von Rauschmitteln subjektiv als einziges „Lösungsmittel“ erscheinen.

Gesundheitliche Risiken

Die Auswirkungen des Cannabiskonsums auf die seelische und körperliche Verfassung des Konsumenten sind von verschiedenen Faktoren abhängig und individuell sehr unterschiedlich ausgeprägt.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Wirkung einer psychotropen Substanz - sowohl einer legalen als auch einer illegalen Droge - von verschiedenen Bedingungen abhängig ist, insbesondere von

•der seelischen und körperlichen Verfassung der Person, welche die Substanz nimmt,
•den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die sich auf die Herstellung, die Produktion und Qualitätskontrolle, die Möglichkeit des Erwerbs, den Preis und die Verfügbarkeit auswirken sowie
•den Wirkstoff der Drogen selbst und dessen Dosierung.

Die körperlichen unerwünschten Wirkungen des Cannabiskonsums lassen sich wie folgt zusammenfassen:

•Pulsbeschleunigung
•Blutgefäßerweiterung (Vasodilatation)
•Abfall des Blutdrucks
•Mundtrockenheit
•Bindehautreizung
•Placentagängigkeit und in der Muttermilch enthalten
•bisweilen Übelkeit und Erbrechen, z.T. verstopfend wirkend (obstipierend)
•bei Inhalation z.B. durch Marihuana-Zigaretten: Schädigung des Respirati-onstraktes (Atmungsorgane) durch Rauch und Teer, der krebserregendes Benzpyren enthält ähnlich Tabak-Zigaretten.
Die Bedeutung der beschriebenen körperlichen Wirkungen für den einzelnen Konsumenten ist unterschiedlich. Je nach Art und Ausmaß z.B. einer Vorschädigung des Herzens kann sich ein Blutdruckabfall und eine Pulsfrequenzbeschleunigung negativ auswirken, bei Patienten mit koronarer Herzkrankheit ist aufgrund des gefäßerweiternden Affektes jedoch auch ein positiver Effekt möglich.

Wenn Frauen während der Schwangerschaft Cannabis konsumieren, treten die Cannabisinhaltsstoffe auch in den Kreislauf des Embryo bzw. Fetus über. Dieser bei auch nur einer Vielzahl von Medikamenten beobachtbare Effekt ist generell unerwünscht und als potentiell riskant zu bewerten. Es liegen jedoch keine verlässlichen Hinweise vor, die auf Entwicklungsstörungen beim Embryo oder Fetus schließen lassen.

Ein wesentlicher Effekt des Cannabiskonsums ist die Steigerung des Appetits. Diese Wirkung ist sowohl im positiven Sinne therapeutisch nutzbar als auch im Einzelfall als unerwünschte Wirkung zu betrachten. Bei häufigem Cannabiskonsum vor Beginn der Pubertät kann die Hormonsekretion der Hypophyse beeinflusst und der Eintritt der Pubertät möglicherweise verzögert werden.
Die psychischen unerwünschten Wirkungen betreffen vor allem

•Personen, die in erhöhtem Maße gefährdet sind, an einer Psychose zu erkranken, mit erhöhtem Risiko psychotisch zu dekompensieren,
•Personen, die in ihrer Lebensgeschichte bereits an einer Psychose erkrankt sind mit dem erhöhten Risiko des Wiederauftretens dieser Erkrankung,
•Personen mit frühem Einstiegsalter und kontinuierlichem Cannabiskonsum (15 Jahre und jünger
Ca. 2/3 der in Studien untersuchten Cannabisabhängigen weisen eine psychiatrische Comorbidität auf:
•Soziale Anpassungsstörungen,
•Persönlichkeits- und Verhaltensstörung,
•Angststörung,
•affektive Störung,
•Mehrfachabhängigkeit,ADHS,schizophrene und schizoaffektive Psychosen (BONNET 2007).
Die Grenzen zwischen der Comorbidität und den Folgestörungen des Cannabiskonsums und der -abhängigkeit ist fließend, die Behandlung problematischen und abhängigen Cannabiskonsums muss deshalb mehrdimensional sein.
Es sind jedoch auch Einzelfälle bekannt, in denen Menschen mit erhöhtem Psychoserisiko Cannabis konsumieren, danach nicht psychotisch dekompensieren und sich subjektiv besser fühlen.

Die Grenzen zwischen der Comorbidität und den Folgestörungen des Cannabiskonsums und der -abhängigkeit ist fließend, die Behandlung problematischen und abhängigen Cannabiskonsums muss deshalb mehrdimensional sein.
Es sind jedoch auch Einzelfälle bekannt, in denen Menschen mit erhöhtem Psychoserisiko Cannabis konsumieren, danach nicht psychotisch dekompensieren und sich subjektiv besser fühlen.

Für den Ausbruch einer Psychose kann jedoch nicht Cannabiskonsum als einziger ursächlicher Faktor verantwortlich gemacht werden. Nach heutigem Verständnis gemäß dem biopsychosozialen Modell von CIOMPI und dem Vulnerabilitätskonzept von ZUBIN kann Cannabiskonsum jedoch für Menschen, deren generelles Risiko, an einer Psychose zu erkranken, gegenüber der Durchschnittsbevölkerung erhöht ist, zum krankheitsauslösenden Faktor werden.

Andere wesentliche Faktoren betreffen die soziale, biologische (somatische) und psychische Ebene wie z.B. Tod des Partners, Lösung von den Eltern, Eintritt in das Berufsleben, schwere Unfälle, Krankheiten, Folter, soziale Konflikte etc. All diese und viele andere Faktoren können zum krankheitsauslösenden Faktor bei einer Psychose werden, Cannabiskonsum kann u.U. für manche Menschen zu einem solchen Faktor werden. Konzentrationsfähigkeit und Fahrtüchtigkeit, also die Fähigkeit zum Führen von KFZ, sind unter Cannabiskonsum herabgesetzt.


Das Gefährdungspotential vor allem für jugendliche Cannabiskonsumenten angesichts stark erhöhter THC-Konzentration im Vergleich zu früheren Jahren wird fachlich kontrovers diskutiert. Angesichts einer vergleichenden Untersuchung internationaler Studien kann ein erhebliches Risiko nicht ausgeschlossen werden, dass Cannabiskonsumenten massive psychosoziale Schwierigkeiten aufweisen, ein deutlicher genereller Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und psychosozialen Problemen hat sich jedoch nicht nachweisen lassen. Im Einzelfall kann das Risiko z.B. psychotisch zu dekompensieren oder anhaltende psychiatrische Probleme zu entwickeln deutlich erhöht sein in Abhängigkeit von der seelischen und körperlichen Verfassung, der sozialen Situation, den Konsumgewohnheiten und der konsumierten Substanz und Menge.
Die beschriebenen unerwünschten Wirkungen können bei einfachem Konsum zu Tage treten, sind jedoch überwiegend erst bei häufigerem Konsum spür- bzw. messbar. Der Effekt der Gefäßerweiterung und Pulsfrequenzbeschleunigung schwächt sich bei häufigem Konsum ab i.S. einer Toleranzentwicklung, der appetitsteigernde Effekt jedoch nicht. Vereinzelt beschriebene Schädigungen des Immunsystems, Absenkung des Testosteronspiegels und Auftreten von Chromosomenschäden infolge Cannabiskonsums werden der Vollständigkeit halber erwähnt, sind jedoch wissenschaftlich sehr umstritten

Neben- und Nachwirkungen

Unerwünschte akute Wirkungen betreffen vor allem Psyche und Psychomotorik sowie das Herzkreislaufsystem. Vor allem bei Unerfahrenen und nach hohen oralen Dosen können Angst und Panik bis zur Todesangst auftreten.
Diese Symptome verschwinden im Allgemeinen mit Abklingen der psychischen Cannabiswirkungen. Man sollte den Betroffenen an einen ruhigen Ort bringen und durch Zuspruch beruhigen. Es ist hier wichtig zu wissen, dass noch niemals ein Todesfall nach Cannabiskonsum beschrieben wurde. Die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen und Fahrzeugen ist eingeschränkt, allerdings führt Cannabiskonsum im Gegensatz zum Alkoholkonsum nicht zu einer Überschätzung etwa des eigenen fahrerischen Könnens, sondern eher zu einer übertriebenen Vorsicht. Besonders bedenklich ist in diesem Zusammenhang allerdings die gleichzeitige Aufnahme von Cannabis und Alkohol.
Das Herzkreislaufsystem reagiert akut mit einem beschleunigten Herzschlag und einer Erweiterung der Blutgefäße. Im Stehen kann ein Abfall des Blutdrucks mit Schwindelgefühl auftreten, im Liegen kann der Blutdruck ansteigen. Diese Effekte unterliegen einer raschen Toleranzentwicklung, so dass bei regelmäßigem Konsum innerhalb weniger Tage keine Herzfrequenzsteigerung mehr auftritt. Am Auge werden eine Rötung der Augenbindehaut, eine Verminderung des Tränenflusses und eine Herabsetzung des Augeninnendrucks beobachtet. Aufgrund einer verminderten Speichelsekretion entsteht ein trockener Mund. Es wurden in experimentellen Untersuchungen verschiedene Effekte im Bereich des Immunsystems (Entzündungshemmung, Immunsuppression), der Hormone und der Fruchtbarkeit beschrieben, deren klinischer Bedeutung für die Gesundheit jedoch vermutlich gering ist. Cannabiskonsum während der Schwangerschaft führt nicht zu kindlichen Fehlbil-dungen, jedoch ist ein ungünstiger Effekt auf die kindliche Hirnentwicklung und die Entwicklung der Denkfunktionen nicht auszuschließen.
Hinsichtlich der chronischen Wirkungen auf Psyche und Denkfähigkeit werden eine dezente Einschränkung der kognitiven Funktionen und bei Dauerkonsum eine Abnahme der Motivation diskutiert. Bei Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko kann möglicherweise eine Psychose ausgelöst werden, bei bekannten schweren psychiatrischen Störungen kann der Krankheitsverlauf ungünstig beeinflusst werden.
Bei der Verbrennung von Cannabis entstehen wie beim Verbrennen von anderen zellulosehaltigen Stoffen wie Tabak und Kräutern krebserregende Substanzen (Benzpyrene, Benzanthrazene, Nitrosamine), die beim Rauchen inhaliert werden und die Schleimhäute des oberen Verdauungstraktes und der Atmungsorgane schädigen können. Es werden pro Gewichtseinheit im Vergleich zum Tabakrauch zwei- bis viermal so viel krebserregende Stoffe aufgenommen, allerdings werden von Cannabiskonsumenten insgesamt meistens weniger dieser Stoffe aufgenommen, da im Allgemeinen wesentlich weniger Marihuanazigaretten ("Joints") als Tabakzigaretten konsumiert werden.

Wirkung

Allgemeine Einflussfaktoren

Bestimmte allgemeine Faktoren beeinflussen die Wirkung jeder Substanz, die von Menschen eingenommen wird. Dieser Zusammenhang ist generell gültig, also unabhängig davon, ob eine Substanz als Medikament, als Droge oder als Genussmittel eingenommen wird.
Insbesondere für alle Substanzen, die eine psychotrope, also die Psyche beeinflussende, Wirkung entfalten und von denen der Konsument auch eine solche psychotrope Wirkung erwartet, sind folgende Faktoren wichtig:
· die Person, also der Konsument,
· die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und
· die psychotrope Substanz selbst.

Bzgl. der Person sind vor allem die seelische und körperliche Verfassung vor und bei Einnahme der Droge wichtig. Je nachdem, ob jemand
. psychisch labil oder aber gefestigt ist,
. innerlich angespannt oder aber entspannt ist,
. sich in einer psychotischen Krise, einer tiefen Trauerreaktion oder
. einem anderen seelischen Tief befindet oder
. in einem seelischen Hoch,
. körperlich erschöpft ist nach großer Anstrengung,
. erkrankt und in seiner allgemeinen Verfassung erheblich eingeschränkt ist,
bereits erhebliche gesundheitliche Schäden aufweist oder
. körperlich fit ist
wirken die Drogen unterschiedlich.
Bzgl. der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gilt, dass sich die Frage, ob die Produktion eines Stoffes überhaupt erlaubt ist und falls ja, unter welchen Bedingungen, vielfältige Auswirkungen hat, z.B.
· auf die Herstellung, die Produktion und Qualitätskontrolle,
· die Möglichkeit des Erwerbs,
· den Preis und
· die Verfügbarkeit.
Auch ist die innere Erwartungshaltung gegenüber einer Droge, die verboten ist, eine andere als gegenüber einem Stoff, der in jedem Supermarkt erhältlich ist. Das in der Gesellschaft, also auch der Familie überlieferte und weitergetragene Wissen über die Wirkung bestimmter Substanzen hängt ebenfalls ab von den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen:
So ist der Konsum von Alkohol weit verbreitet und spielt eine wesentliche Rolle in der Pubertät und der Integration heranwachsender Jugendlicher und junger Erwachsener in die Erwachsenenwelt. Über Wirkungen, Nebenwirkungen und eigene Erfahrungen mit Alkohol wird dementsprechend auch in Familien, in Freundeskreisen und auf entsprechenden Veranstaltungen anders gesprochen und diskutiert als z.B. über Heroin, welches illegal ist. Das Wissen und die eigenen Erfahrungen mit einer gesellschaftlich akzeptierten Substanz prägen also auch den gesellschaftlichen Umgang mit der Substanz und die inneren Erwartungshaltungen und Vorsichtsmaßnahmen, die beim Konsum einer solchen Substanz eingehalten werden. Bei verbotenen, also illegalen Stoffen wie z.B. Heroin ist das Wissen deutlich weniger verbreitet, umgekehrt gibt es wesentlich mehr Mythen und von Halbwahrheiten und Unwahrheiten geprägte Argumente in der öffentlichen Debatte, welche ebenfalls die innere Erwartungshaltung und den konkreten Umgang und auch die konkreten Vorsichtsmaßnahmen bei der Einnahme und dem Konsum von illegalen Rauschmitteln prägen.
Darüber hinaus spielt der Wirkstoff der Droge selbst eine Rolle, die Reinheit der Substanz, die Beimischung anderer, u.U. unwirksamer oder gar schädlicher Substanzen sowie die Dosis und die Art des Konsums (essen, rauchen, Injektion in die Vene etc.). Der Erwerb und Konsum einer verbotenen Substanz birgt grundsätzlich ein deutlich erhöhtes Risiko, einen verunreinigten und mit giftigen Beimengungen versehenen Stoff einzunehmen als der Erwerb und Konsum einer erlaubten Substanz: scharfe Qualitätskontrollen wie bei der Herstellung von Medikamenten und Nahrungsmitteln gibt es bei verbotenen Substanzen nicht.
Diese kurz skizzierten Aspekte sollen an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden. Es ist jedoch wichtig darauf hinzuweisen, dass diese Aspekte nicht nur global für die gesamte Gesellschaft gelten, sondern insbesondere für bestimmte Zielgruppen, z.B. Altersgruppen, Angehörige bestimmter sozialer Schichten, Berufsgruppen, auch geschlechts- und religionsspezifische Aspekte sind im Einzelnen mit zu berücksichtigen. Die Droge allein stellt nur einen von mehreren Faktoren dar, welche die Wirkung beeinflusst. Dementsprechend unterschiedlich ist auch die Wirkung der Droge sowohl bei ein- und demselben Konsumenten als auch zwischen unterschiedlichen Konsumenten

Konsum

Einnahme
Cannabis ist als Rauschmittel in drei Formen verfügbar: Marihuana, Haschisch, Haschisch-Öl (eher selten).
Überwiegend wird Cannabis geraucht („kiffen“) oder inhaliert. Die verbreitetste Form ist das Rauchen eines „Joint“. Dazu vermischt man Marihuana oder Haschisch-Krümel mit Tabak und stellt sich mittels Zigarettenpapier eine Zigarette (Joint) her. Das Haschisch-Öl wird, was aber bei uns selten zur Anwendung kommt, auf eine fertige Zigarette getropft.
Darüber hinaus gibt es für den inhalativen Konsum spezielle Rauchgeräte wie z.B. Wasserpfeifen oder Bong und unterschiedliche andere Pfeifenarten.
Weniger gebräuchlich u.a. auch wegen der schwerer abzuschätzenden Wirkung ist der Konsum in Form von Essen oder Trinken. Cannabisprodukte werden dafür z.B. in Form von Brot und Gebäck hergestellt. Darüber hinaus können auch entsprechende Getränke wie z.B. Tee hergestellt werden. Es ist bekannt, dass durch die verschiedenen Konsumformen unterschiedliche Wirkungen z.B. hinsichtlich Intensität und Zeitraum erzielt werden können.

Weniger gebräuchlich u.a. auch wegen der schwerer abzuschätzenden Wirkung ist der Konsum in Form von Essen oder Trinken. Cannabisprodukte werden dafür z.B. in Form von Brot und Gebäck hergestellt. Darüber hinaus können auch entsprechende Getränke wie z.B. Tee hergestellt werden. Es ist bekannt, dass durch die verschiedenen Konsumformen unterschiedliche Wirkungen z.B. hinsichtlich Intensität und Zeitraum erzielt werden können.

Eine hochriskante Konsumform mit einer extremen Rauschwirkung ist das so genannte "Eimerrauchen". Dabei wird eine Flasche ohne Boden, in Wasser, welches sich in einem Eimer befindet, gedrückt. An der Flaschenöffnung wird die Rauschgiftmischung mit Hilfe von Alufolie platziert. Zwar kann der Rauch auch auf sanfte Weise inhaliert werden wenn die Flasche aus dem Eimer gezogen wird, das Ziel der meisten Konsumenten ist jedoch die harte Wirkung, welche erreicht wird, indem die Flasche während des Inhalierens in das Wasser gedrückt wird. Mit dieser Methode wird der Rauch buchstäblich in die Lunge gedrückt.

Weitere Verwendung von Cannabis


Hanf (Cannabis sativa L.) ist eine der ältesten Kulturpflanzen der Menschheit. Keine andere Nutzpflanze hat eine universellere Verwendung gefunden. Sie lieferte und liefert hochwertige Rohstoffe für die verschiedensten Produktions- und Industriebereiche. In China wurde Hanf schon sehr früh zur Papierherstellung genutzt.

Hanf gehört zu den so genannten nachwachsenden Rohstoffen. Seit der Aufhebung des Anbauverbots 1996 wird die Anpflanzung durch Programme und das zur Verfügungstellen von zertifiziertem Saatgut gefördert. Die nutzbaren Pflanzenteile des Hanf sind: Stengel (Fasern), Samen, Blätter und Blüten.

Die Fasern können z.B. zur Herstellung von Papier, Dämmstoffen, Formteilen sowie Textilien und Bekleidung genutzt werden. Bekleidungshersteller stellen zunehmend häufiger umfangreiche Kollektionen aus Hanf her.
Die Samen werden z.B. als Vogelfutter oder Müslizusatz verwendet. Das aus den Samen gewonnene Hanföl wird u.a. zu hochwertigem Speiseöl, Kosmetika, Ölfarben oder Reinigungsmitteln verarbeitet.
Blätter und Blüten dienen zur Herstellung von Kräutertees und Duftessenzen.
(Ausführliche Informationen zur Verwendung von Hanf bekommt man über das Informationssystem Nachwachsende Rohstoffe: www.inaro.de)
Die Blätter und Blüten des THC-haltigen Hanfes wurden und werden auch zur arzneilichen Verwendung genutzt.
Der medizinisch-therapeutische Nutzen beim Einsatz von Cannabis zur Behandlung und Linderung bestimmter Krankheitsbilder ist unumstritten, jedoch ist der medizinische Einsatz von natürlichem Cannabis aufgrund betäubungsmittelrechtlicher Bestimmungen in Deutschland nicht möglich

Nutzpflanze

Cannabis als Heilmittel

In vielen Kulturen wurde Cannabis als Heilmittel verwendet und die ethnopharmakologische Forschung beschreibt eine Vielzahl von Krankheiten, bei denen Cannabis, äußerlich oder innerlich appliziert, helfen soll. Die überlieferten Anwendungen sind zum Teil noch heute aktuell, zum Teil halten sie jedoch einer modernen sachlichen Überprüfung nicht Stand, oder haben ihre Bedeutung durch die Entwicklung moderner spezifischerer Medikamente verloren.
Der Einsatz von Cannabisprodukten ist vor allem bei Erkrankungen von Interesse, bei denen die bekannten Therapieverfahren und Medikamente gelegentlich versagen oder eventuell zu starke unerwünschte Nebenwirkungen hervorrufen.
Dazu zählen vor allem
· die appetitanregenden und übelkeitsvermindernden Eigenschaften, die bei Krebs, AIDS und Hepatitis C genutzt werden können,
· die muskelentspannenden Effekte, die bei organisch bedingter Spastik im Rahmen von Querschnittserkrankungen oder Multipler Sklerose Verwendung finden,
· bewegungsharmonisierende Effekte, die bei hyperkinetischen Syndromen wie dem Tourette-Syndrom oder bei Dystonien, die durch langsame, anhaltende Muskelkontraktionen gekennzeichnet sind, eingesetzt werden können,
· die Schmerzlinderung bei Migräne, Neuralgien und allen Schmerzerkrankungen, bei denen eine Entspannung der Muskulatur vorteilhaft wirkt, wie etwa Menstruationsschmerzen, Bauchschmerzen bei der chronischen Darmerkrankung Colitis ulcerosa,
· antiepileptische Eigenschaften,
· Senkung des Augeninnendrucks beim Glaukom (grüner Star).
Weitere mögliche Einsatzmöglichkeiten gibt es bei Asthma, da THC bronchienerweiterend wirkt, Depressionen sowie Entzugssymptome bei Opiat-, Benzodiazepin- und Alkoholabstinenz.
Seit Februar 1998 ist THC, das im Zusammenhang mit der arzneilichen Verwendung meistens Dronabinol genannt wird, in Deutschland auf einem Betäubungsmittelrezept von jedem Arzt verschreibungsfähig. Über eine internationale Apotheke kann das in den USA als Medikament zugelassene Dronabinol-Präparat MarinolÒ aus dem Ausland importiert werden. Dronabinol wird seit Anfang 1999 auch von einer kleinen deutschen Firma für die arzneiliche Anwendung hergestellt.
(Ausführliche Informationen zum Einsatz von Cannabis als Medizin sind erhältlich bei der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) in Köln

Cannabis ist altbekannt

Die ältesten Hanffunde in Asien datieren auf etwa 10.000 vor Christi Geburt. Vermutlich ursprünglich im Himalaya-Gebiet beheimatet, verbreitete sich die robuste Pflanze im gesamten fernen Osten und gelangte über Vorderasien nach Europa und Afrika. "Kaiser She Nung gilt in China als erster Entdecker des Heilmittels Hanf." (Zitat + Bildquelle: Herer, Jack 1993: Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf. (Zweitausendeins), 121.)
Historische schriftliche Überlieferungen belegen eine vorchristliche Verwendung zu vielfältigen Zwecken als kultisches Rauschmittel, als Heilpflanze, zur Ernährung, zur Fertigung von Seilen, Fischernetzen, Papier und textilen Stoffen im alten China, in Indien, Assyrien, im Ägypten der Pharaonen, im antiken Griechenland und weiteren Gegenden.
Die erste bekannte Erwähnung der medizinischen Verwendung von Cannabis geht auf ein klassisches Arzneimittelbuch der chinesischen Medizin zurück, dem Shen Nung Ben Ts’ao, welches der Legende nach im Jahre 2737 vor Christus niedergeschrieben wurde. Im chinesischen Begriff „Ma“ für Cannabis schwingt eine negative Assoziation mit, welches auf die Bekanntheit unerwünschter psychischer Wirkungen schließen lässt. In der vierten Sammlung der Veden, den heiligen Schriften der vedischen und hinduistischen Religion, dem Atharvaveda, welches zwischen 1500 und 1200 vor Christus verfasst wurde, wird Hanf als magische und heilende Pflanze beschrieben.

In heißen Gegenden bildete der Hanf im Allgemeinen mehr von dem THC-reichen Harz als in kühlen Klimaten, so dass der "indische Hanf" beim Konsum stärkere Rauschwirkungen hervorrief als Hanf aus Mitteleuropa. Diese Regel wurde erst durch moderne Züchtungsmethoden durchbrochen. Heute können auch in Mitteleuropa Sorten angebaut werden, die THC-Gehalte von über 10 Prozent erreichen.

Rauschmittel

Cannabis, Haschisch, Marihuana
Als Marihuana werden die getrockneten Blätter und Blüten des Drogenhanfes bezeichnet (=Cannabiskraut). Der Begriff Marihuana (engl.: marijuana) stammt aus dem mexikanischen und wurde zu Anfang des 20. Jahrhunderts ins Amerikanische übernommen. Haschisch bezeichnet das von speziellen Drüsen der Pflanze abgesonderte Harz (=Cannabisharz), ein ursprünglich aus dem Arabischen stammender Begriff, der bereits im 19. Jahrhundert auch in westlichen Ländern gebräuchlich war. Es sind weltweit eine Vielzahl von an-deren traditionellen oder modernen Namen für Drogenzubereitungen aus Cannabis gebräuchlich, darunter Bang, Ganja, Dagga, Pot, Gras etc.
Die weiblichen Pflanzen sind wesentlich THC-reicher als die männlichen, so dass letztere oft unberücksichtigt bleiben. Die höchsten THC-Konzentrationen finden sich im Cannabisharz, gefolgt von den Blüten und dann den Blättern des oberen Pflanzendrittels. Hochwertiges Marihuana besteht nur oder über-wiegend aus weiblichen Blüten.

Marihuana (Gras, Weed, Ganja etc.) besteht überwiegend aus den getrockneten Blüten und zum Teil auch den Blättern der Cannabispflanze. Marihuana enthält durchschnittlich etwa 6-8% THC. Speziell gezüchtetes Marihuana aus illegalen Indoor-Anlagen kann allerdings einen bis zu dreifach höheren THC-Gehalt aufweisen (vgl. King, Carpentier & Griffiths, 2004).

Haschisch (Hasch, Shit, Piece etc.): Harz und andere Pflanzenteile, gepresst. Haschisch enthält zwischen 6% und 12% THC. In Einzelfällen wurden bei Haschisch und Marihuana auch schon Konzentrationen von bis zu 28% THC nachgewiesen.

Cannabisöl (selten): Der THC-Gehalt schwankt zwischen 20% und 50%.

Bei Cannabis mit einem THC-Gehalt von mehr als 0,2 % handelt es sich um ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes. Der über das bloße Konsumieren hinausgehende Umgang mit nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln ohne eine Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittelsicherheit und Medizinprodukte (BfArM) ist verboten und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Für den THC-Gehalt von Lebensmittel (z. B. Speiseöl, Tee oder Sirup) gibt es in Deutschland keinen vorgeschriebenen Grenzwert. Lebensmittel, die den Wirkstoff THC der Pflanze des Rauschhanfs (= mehr als 0,2 % THC) aufweisen, unterliegen den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes. Dies gilt auch dann, wenn die Speisen oder Getränke selbst nur extrem geringe Wirkstoffkonzentrationen aufweisen."

Inhaltsstoffe

Pflanze mit 65 Cannabinoiden

Hanf enthält etwa 450 verschiedene chemische Inhaltsstoffe, von denen die meisten im Tier- und Pflanzenreich weit verbreitet sind, darunter ätherische Öle, Aminosäuren, Zucker, Fettsäuren, Flavonoide, Stickstoffverbindungen etc.. Charakteristisch für Cannabis sind die etwa 65 Cannabinoide, die bisher nur in der Hanfpflanze gefunden wurden. Diese spezifischen Inhaltsstoffe lassen sich mehrheitlich verschiedenen Typen, wie etwa dem Cannabinol-, dem Cannabidiol-, dem Cannabigerol- oder dem Cannabichromen-Typ zuordnen.
Der pharmakologisch weitaus relevanteste Cannabinoid-Typ ist der Delta-9-Tetrahydrocannabinol-Typ mit 9 Vertretern. THC liegt in der Pflanze zu mehr als 90 Prozent als Carboxylsäure vor, jedoch sind nur die phenolischen Formen pharmakologisch wirksam. Die Umwandlung in die phenolische Form geschieht am schnellsten durch Erhitzen, etwa beim Rauchen von Marihuana oder beim Backen von Haschisch-Plätzchen. Optimal ist eine fünf- bis zehnminütige Erwärmung auf 100 bis 200 Grad Celsius. Das phenolische THC ist im wesentlichen für den charakteristischen, vom Cannabisgebraucher gewünschten leicht euphorisierenden Cannabisrausch verantwortlich. Auch die meisten arzneilich nutzbaren Effekte beruhen auf den Wirkungen dieses Inhaltsstoffes. Andere Cannabinoide, wie vor allem das quantitativ zweitwichtigste Cannabinoid Cannabidiol, modulieren den Haupteffekt des THC.

Cannabis Pflanze


Cannabis ist der botanische Gattungsname für die Hanfpflanze. Zusammen mit der Gattung Humulus (Hopfen) bildet Cannabis die botanische Familie der Cannabisartigen (Cannabidaceae). Man geht heute davon aus, dass die Gattung Cannabis aus einer einzigen Art besteht, nämlich Cannabis sativa L., jedoch werden gelegentlich noch früher gebräuchliche Artennamen, wie vor allem Cannabis indica, verwendet. Anhand unterschiedlicher Merkmalsausprägungen hinsichtlich Erscheinung und chemischer Zusammensetzung lassen sich Unterarten differenzieren. So werden beispielsweise Unterscheidungen in Drogentypen und Fasertypen vorgenommen. Erstere enthalten hohe Anteile des auf das Zentralnervensystem wirkenden
Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und werden zur Rauschmittelherstellung genutzt, letztere werden zur Gewinnung von Textilien und anderen Fasern landwirtschaftlich angebaut und enthalten nur sehr geringe Mengen des berauschend wirkenden THC.

Freitag, 13. November 2009

Was ist Cannabis?

Cannabis ist der lateinische Name für Hanf. Oft werden die Hanfpflanzen auch als “Cannabis sativa”, “Cannabis indica” oder “Cannabis ruderalis”, abhängig von ihrem Ursprung bezeichnet. Als “Cannabis” im Zusammenhang mit Drogen wird “Marihuana” oder “Haschisch” verstanden. Wenn man derzeit vom “Cannabis in der Medizin” spricht, meint man das Dronabinol.

Seit mehr als 10.000 Jahren nutzen Menschen Cannabis. Als Nahrungsmittel, als Rohstoff, als Medizin und als Droge. Ausgehenden von den USA, ab den späten 30er Jahren wurde Marihuana (=getrocknete anfblüten) als gefährliche Droge
klassifiziert und kriminalisiert. Dies bewirkte den Niedergang des kommerziellen Hanfanbaues.
Hanf ist eine sehr schnell wachsende einjährige Pflanze. Kaum eine andere Pflanze besitzt ein größeres Wachstumspotential als Cannabis. Man pflanze im Frühjahr einen Samen und hat im Herbst einen bis zu 4m hohen Baum. Hanf ist auch sehr robust und sehr Schädlings resistent.

Alle Bestandteile die Blätter, die Fasern, die Blüten und Samen kann man sinnvoll verwerten. Aus den Blättern und Samen und werden Nahrungsmittel erzeugt. Hanfmehl und das hochwertige Hanföl. Die Fasern werden im Hausbau oder industriell verarbeitet. Aus den Blüten wird das Cannabinoid THC gewonnen, das wegen seiner psychoaktiven Wirkung auf der Liste der UN Suchtgiftkonvention steht.

Montag, 9. November 2009

BlunTV - BBC Teil 1 HERKUNFT von Hanf...eine 5teilige Reportage

Hier zeigt BlunTV eine weitere, wie viele von BBC, gut ausgearbeitete Dokumentation von CANNABIS und HANF.
Schaut Euch nun die 5 Folgen in Ruhe an und geniesst diese, damit auch Ihr etwas mehr darüber wisst.


Teil 1 HERKUNFT


Teil 2 Anwendung

Teil 3 Nebenwirkung


Teil 4 Orientierung


Teil 5 Gesundheit

Samstag, 7. November 2009

Hanfwissen


Die Hanfpflanze
Der Hanf gehört der Familie der Hanfgewächse (lat. Cannabaceae) an. Dieser Familie gehört auch der Hopfen an, der ebenfalls psychoaktive Wirkung besitzt. Bis heute ist man sich nicht einig ob es 3 Spezies der Gattung Cannabis gibt (Cannabis indica, Cannabis sativa und Cannabis ruderalis) oder ob es sich eine monotypische Pflanze handelt und es nur eine Cannabisart, nämlich Cannabis sativa, gibt, die sich in verschiedene Unterarten aufgliedert.Das Hanfblatt besteht aus mehreren Fingern. Deren Anzahl ist sehr variabel und bewegt sich meist zwischen 5 und 13. Die Anzahl der Finger ist aufgrund der Anordnung der Hanfblätter so gut wie immer ungerade.

In der Regel ist der Hanf zweihäusig, es gibt also eine männliche und eine weibliche Form der Pflanze. Der weibliche Hanf bildet harzreiche Blüten. In der männlichen Pflanze befinden sich kaum psychoaktive Stoffe. Wenn die Blüten der weiblichen Pflanze vom Pollen der männlichen Pflanze bestäubt werden, bildet sich ein Samen, der zur Heranreifung etwa 6 Wochen benötigt. Es gibt auch einhäusige Pflanzen, wo eine einzige Pflanze sowohl männliche als auch weibliche Blüten bildet. Diese Zwitter sehen den weiblichen Hanfpflanzen äußerlich sehr ähnlich. Diese Pflanzen sind jedoch weder zur Gewinnung von THC-Reichen Blüten noch zur Fasergewinnung gut geeignet.

Für verschiedene Verwendungszwecke wurden unterschiedlichste Cannabissorten gezüchtet. Beim Outdoor-Anbau kommen oft Kreuzungen mit Cannabis ruderalis zum Einsatz, da Cannabis ruderalis sehr widerstandsfähig ist. Kreuzungen aus Cannabis ruderalis und Cannabis indica bleiben sehr klein und können hochpotent sein. Da die Bildung von Samen die Produktion des THC-reichen Harzes stoppt, sind die Züchter bemüht Sorten zu züchten, die keine Samen produzieren. Diese Sorten heißen "Sinsemilla", was "ohne Samen" bedeutet. Marihuana (Gras), das keine Samen enthält, wird ebenfalls "Sinsemilla" genannt. Es wird entweder durch die Verwendung von Sinsemilla-Sorten oder durch Aussortierung der männlichen Pflanzen erhalten. Das Aussortieren der männlichen Pflanzen bewirkt, dass die weiblichen Blüten nicht bestäubt werden und somit keine Samen bilden. Dies ist aber nur bei Indoor-Anbau verlässlich.

Cannabis indica
Cannabis indica (indischer Hanf) ist eine sehr stark verzweigte Pflanze, die nur etwas über 1 Meter hoch wird. Ihr Aussehen erinnert an einen Tannenbaum. Ihre Blätter sind oval und besonders breit. Cannabis indica bildet die größte Menge an Blüten, die das THC und andere Stoffe beinhalten, die für die berauschende Wirkung verantwortlich sind.
Cannabis indica ist in Nordindien, Afghanistan, Pakistan und dem Himalajagebiet verbreitet.

Cannabis sativa
Cannabis sativa (Nutzhanf) ist eine wenig verzweigte Pflanze mit sehr großen Blättern, deren Finger sehr lang und schmal sind, und wird bis zu 5 Meter hoch.

Cannabis sativa stammt entweder aus Zentralasien oder aus Mitteleuropa. Schon im Neolithikum verbreitete sich der Nutzhanf als Kulturfolger des Menschen und ist heute weltweit verbreitet. Als Wildpflanze ist der Nutzhanf nicht bekannt.

Cannabis ruderalis
Cannabis ruderalis (Ruderalhanf) ist eine kleine Pflanze (30-60cm) mit kaum Verzweigungen und kleinen Blättern. Die Blütenstände sind sehr klein und auch der THC-Gehalt ist vergleichsweise gering. Bei Cannabis sativa sind etwa 70% der Cannabinoide THC, bei Cannabis ruderalis sind es nur ca. 40%.

Cannabis ruderalis ist heute vom Kaukasus bis China verbreitet und wächst auf sogenannten Ruderalstätten (steinige Standorte), Geröllfeldern oder Schuttflächen. Ursprünglich kam der Ruderalhanf nur im südöstlichen Russland vor. Man vermutet, dass er von den Skythen in die Mongolei eingeführt wurde und sich dort verwildert hat.

Hanfprodukte
Aus Hanf werden unterschiedliche (Wirkstoffreiche) Produkte hergestellt. Die beiden gebräuchlichsten sind Haschisch und Marihuana.Des weiteren gibt es noch Blütenstaub, der sehr potent ist, und ähnlich wie Haschisch gepresst wird. Er sieht auch ähnlich aus.
Das potenteste natürliche Hanfprodukt ist das Haschischöl (nicht zu verwechseln mit Hanföl, das so gut wie keine Cannabinoide enthält). In ihm sind die psychoaktiven Stoffe der Hanfpflanze konzentriert. Es ist allerdings auf dem Schwarzmarkt kaum erhältlich. Auch in den Niederlanden, wo Haschisch und Marihuana legal erhältlich sind, fällt das Haschischöl unter das Suchtmittelgesetz.

Marihuana
Als Marihuana, im Jargon auch "Gras" oder "Ganja" genannt, bezeichnet man die getrockneten weiblichen Blütenstände. Marihuana hat einen typischen süßlichen Geruch, der besonders beim Rauchen freigesetzt wird und den man - einmal gerochen - sehr leicht wiedererkennt. Für diesen typischen Geruch sind die in den Blüten enthaltenen ätherischen Öle verantwortlich. Qualitätsmerkmale sind neben dem intensiven Geruch große Blüten, wenig Blütenblätter und das Fehlen von Samen.

Haschisch
Als Haschisch, im Jargon auch "Hasch", "Shit" oder "Dope" genannt, bezeichnet man das gepresste Harz der weiblichen Hanfpflanze. Das hochwertigste Haschisch wird durch Abreiben des Harzes der Blüten mit den Händen erzeugt. Es bildet sich dabei auf der Hand eine Harzschicht, die abgeschabt und gepresst wird. Das Resultat ist ein sehr starkes dunkles weiches Haschisch, das oft als "Schwarzer Afghane" bezeichnet wird. Billigeres Haschisch gewinnt man aus den weiblichen Blüten durch Zerhacken und Durchsieben.

Am Schwarzmarkt gekauftes Haschisch wird oft mit wirkungslosen aber nicht ungefährlichen Streckmitteln wie Henna oder Teer versetzt. Es gibt auch Berichte von besonders potentem opiumhaltigen Haschisch.

Zum Konsum wird das Haschisch "angestreut", das heißt es wird unter einer Flamme erhitzt, was es weich macht, und mit den Finger zerbröselt. Am typischen Harzigen Geruch, der beim Erhitzen entsteht, erkennt man echtes Haschisch.

Inhaltsstoffe
Das Harz der Hanfpflanze enthält über 400 verschiedene Verbindungen, von denen über 70 zur Familie der Cannabinoide (terpenoide Benzopyran-Derivate) gehören. Sie alle haben das Cannabinol-Grundskelett. Alle Cannabinoide bestehen aus den Elementen Wasserstoff (H), Sauerstoff (O) und Kohlenstoff (C) und enthalten meistens 21 Kohlenstoff-Atome. Sie enthalten aber keinen Stickstoff (N) und sind daher nicht zu den Alkaloiden zu zählen. Für eine einheitliche Benennung der Stoffe werden die Kohlenstoff-Atome durchnumeriert. Ein Delta (&Delta) gefolgt von einer Zahl bedeutet, dass sich an dieser Stelle eine Doppelbindung befindet.

In der Hanfpflanze werden die wichtigsten Cannabinoide aus dem Cannabigerol (CBG) synthetisiert. Dieses stellt die Hanfpflanze durch eine Synthese von Geranyl-Pyrophosphat und Olivtolsäure her. Aus Cannabigerol werden Cannabichromen und Cannabidiol synthetisiert. Aus Cannabidiol werden Cannabinol und die Formen des Tetrahydrocannabinol (THC) synthetisiert. Tetrahydrocannabinol wird selbst zu Cannabinol weitersynthetisiert. Deshalb ist der ideale Zeitpunkt für Drogenhanf der, ab dem mehr Tetrahydrocannabinol in Cannabinol abgebaut wird, als neues Tetrahydrocannabinol gebildet wird. Dieser Zeitpunkt ist in der Regel dann erreicht, wenn durchsichtige Harz beginnt trüb zu werden.

Für die Wirkung von Hanfprodukten ist das genaue Cannabinoid-Profil, das heißt das Verhältnis der verschiedenen Cannabinoide zueinander, ausschlaggebend. Da sich das Cannabinoid-Profil während des Wachstums der Pflanze ständig ändert, ist die genaue Wirkung des Endprodukts auch vom Erntezeitpunkt abhängig.

Neben den bisher genannten Cannabinoiden gibt es noch eine Vielzahl weiterer Cannabinoide, von denen noch nicht alle strukturell und pharmakologisch erforscht sind.

Für den Cannabis-typischen Geruch sind ätherische Öle verantwortlich, die in den Blättern und im Harz enthalten sind. Die Samen enthalten Lignane, die eine allergiehemmende Wirkung haben.


Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC)
Für die psychoaktive Wirkung der Cannabis-Produkte ist das Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Δ-9-THC oder kurz THC) hauptverantwortlich. Es wird manchmal auch Delta-1- Tetrahydrocannabinol genannt. Diese Nomenklatur ist aber heute kaum noch gebräuchlich und sollte nicht verwendet werden. Weiters sind je nach Cannabisart auch unterschiedlich große Mengen an Delta-9-Tetrahydrocannabivarin (Δ-9-THCV) enthalten. Bei diesem THC-verwandten Stoff hängt an C(3) anstelle eines Pentylrests (5 Kohlenstoff-Atome) ein Propylrest (3 Kohlenstoff -Atome). Cannabispflanzen enthalten auch Δ-8-THC, das etwas schwächer psychoaktiv als das &Delta-9-THC wirkt.

In der Hanfpflanze liegt der größte Teil des Wirkstoffes als Carbonsäure des Tetrahydrocannabinol vor (THC-Säure oder THCA). Bei diesem Stoff ist an das THC-Gerüst noch eine Carboxyl-Gruppe (COOH) gebunden. Von dieser THC-Säure gibt es wiederum 2 Typen, THCA-A und THCA-B, die sich dadurch unterscheiden, dass die Carboxyl-Gruppe jeweils an einer anderen Stelle gebunden ist. Erst durch Erhitzten, etwa beim Rauchen oder Backen, wird die THC-Säure durch Decarboxylierung zu Tetrahydrocannabinol umgewandelt. Nur dieses hat eine psychoaktive Wirkung.

Tetrahydrocannabinol wirkt stark psychoaktiv. Es kann sowohl beruhigend als auch stimulierend wirken. Weiters wirkt es halluzinogen, Brechreiz lindernd und Pulsfrequenz steigernd.

Cannabidiol (CBD)
Cannabidiol (CBD) kann man als den Gegenspieler des Tetrahydrocannabinol (THC) betrachten, da es dessen Wirkung unterdrückt. Es wirkt unter anderem schmerzlindernd, angstlösend, leicht beruhigend, Augeninnendruck senkend, antiepileptisch und antibiotisch.

Cannabinol (CBN)
Cannabinol (CBN) wirkt leicht halluzinogen, Augeninnendruck senkend, antiepileptisch und Pulsfrequenz verringernd.Cannabigerol (CBG)Cannabichromen (CBC)Cannabichromen (CBC) wirkt schmerzlindernd, beruhigend und entzündungshemmend.

Einnahme
Normalerweise werden THC-reiche Cannabisprodukte geraucht. Meistens wird dazu ein Joint gerollt. Dazu wird Haschisch oder Marihuana (meist mit Tabak gemischt) in ein Zigarettenpapier gerollt.
Es gibt auch spezielle Rauchutensilien wie die Bong. Beim Gebrauch einer Bong wird der Rauch durch Wasser geleitet, wodurch die giftigen Teerstoffe teilweise ausgefiltert werden. Aus dem Orient stammt die Wasserpfeife ("Shisha"). Im Unterschied zur Bong wird dabei der Rauch durch Schläuche eingeatmet. Je nach Anzahl der Schläuche können auch mehrere Leute (gleichzeitig) aus einer Wasserpfeife rauchen.
Eher selten wird Haschisch oder Marihuana auch in normalen Pfeifen geraucht. Gebräuchlicher sind spezielle Pfeifen zum Rauchen von Hanfprodukten, wie zum Beispiel das Chillam (auch Chillum geschrieben). Es stammt aus der Himalayagegend und wurde von den Hippies in den 60er Jahren in die westliche Welt gebracht.
Manchmal wird Marihuana auch pur geraucht, was eher in Amerika üblich ist. Meist wird aber ein Gemisch aus Tabak und Marihuana oder Haschisch geraucht. Es wird dabei auch eine große Menge Nikotin aufgenommen, da der Rauch tief eingeatmet und lange in der Lunge behalten wird. Nikotin wirkt dem Cannabis entgegengesetzt: Cannabis verstärkt die Wirkung des Nikotins, Nikotin hemmt die Wirkung des Cannabis. Cannabis erweitert die Lungegefäße, Nikotin zieht sie zusammen. Um diese Wechselwirkungen zu vermeiden, kann man spezielle tabakfreie Kräutermischungen verwenden. Sie bestehen meist aus Damianablättern, Rotklee oder THC-armen Hanfblüten und können legal in Headshops erworben werden.
Cannabis kann auch oral eingenommen werden. Im Orient und in Nordafrika wird ein Hanfgetränk namens "Bhang" getrunken, für das es sehr viele unterschiedliche Rezepte gibt. In Nepal wird es aus Hanfblüten, Milch, Honig, Zucker und Gewürzen hergestellt. Oft werden auch andere Drogen, wie zum Beispiel Opium zugesetzt.
Cannabis-Konsumenten, die das Rauchen ablehnen, backen auch gerne "Cookies" mit Haschisch oder Marihuana. Dabei kommt es allerdings leicht zu Überdosierungen.

Dosierung
Für einen mittleren Cannabis-Rausch beträgt die Dosis etwa 5 bis 10mg THC. Um diese Dosis zu erreichen muss man etwa 0,1g Haschisch oder 0,25g Marihuana rauchen. Dies sind nur grobe Richtwerte. Jeder Konsument reagiert anders auf die Droge und außerdem variiert der THC-Gehalt in den verschiedenen Cannabis-Produkten.

Man muss auch beachten, dass die Cannabispflanze außer THC noch weitere psychoaktive Substanzen produziert. So wirkt beispielsweise das Cannabidiol (CBD) nicht nur angstlösend, sondern unterbindet auch die Wirkung des Hauptwirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC). Cannabidiol-reiche Hanfprodukte können daher bei gleichem THC-Gehalt weniger berauschend wirken, als andere Cannabidiol-arme.

Wirkung
Nach dem Rauchen von Cannabis-Produkten dauert es meist einige Minuten bis zu einer viertel Stunde, bis die Wirkung einsetzt. Sie hält etwa 2 bis 3 Stunden an und klingt dann langsam ab. Bei oraler Einnahme, z.B. in Form von Cookies, kann es bis zu 2 Stunden dauern, bis die Wirkung eintritt, dafür hält sie bis zu 8 Stunden an.

Hauptverantwortlich für die psychoaktive Wirkung von Cannabis-Produkten ist das Tetrahydrocannabinol (THC). Es wirkt stark psychoaktiv, beruhigend, stimulierend, halluzinogen, Brechreiz lindernd und Pulsfrequenz steigernd.

Der Hanf enthält aber auch andere Wirkstoffe. Seine Wirkung entsteht erst durch den Zusammenklang der verschiedenen Wirkstoffe.

Eine wichtige Rolle spielt Cannabidiol (CBD), da es die Wirkung von THC hemmt. Züchter von Drogen-Hanf sind daher bemüht den CBD-Gehalt möglichst gering zu halten. Cannabidiol wirkt auch schmerzlindernd, angstlösend, leicht beruhigend, Augeninnendruck senkend, antiepileptisch und antibiotisch.

Cannabinol (CBN) wirkt leicht halluzinogen, Augeninnendruck senkend, antiepileptisch und Pulsfrequenz verringernd.

Cannabichromen (CBC) wirkt schmerzlindernd, beruhigend und entzündungshemmend.

Es gibt noch eine Vielzahl weiterer Cannabinoide, von denen noch nicht alle genau erforscht sind und deren Wirkung somit nicht genau bekannt ist.

In den Samen sind Lignane enthalten, die eine allergiehemmende Wirkung besitzen.

Im Cannabisharz befinden sich somit verschiedenste Stoffe mit unterschiedlichen Wirkungsweisen, die einander teilweise hemmen oder verstärken. Die Wirkung rührt also nicht vom Tetrahydrocannabinol (THC) alleine. Wird THC in reiner Form konsumiert, stellt sich zwar auch ein Rauschzustand ein, dieser wird jedoch von den Konsumenten meist nicht so angenehm wie die Wirkung von natürlichen Cannabis-Produkten empfunden.

Physische Wirkung
Tetrahydrocannabinol (THC) wirkt folgendermaßen: Im Gehirn im Kleinhirn, den Basalganglien, der Hirnrinde und dem Hippokampus gibt es sogenannte Anandamid-Rezeptoren. An diese dockt das THC an, wodurch das Hormon Anandamid gehemmt wird. Das Andocken im Kleinhirn und den Basalganglien beeinflusst die Motorik. In der Hirnrinde werden Zeitgefühl und Konzentrationsfähigkeit beeinflusst. Ein Andocken an die Rezeptoren des Hippokampus verändert die Gedächtnisleistung und die Informationsverarbeitung.

Anandamid, der Stoff von dem der Rezeptortyp seinen Namen hat, wurde erst 1992 als erster Anandamid-Rezeptor-Antagonist entdeckt. Anandamid ist vermutlich am Schmerzempfinden und der Verarbeitung von Sinneseindrücken beteiligt. Auch im Kakao ist ein Stoff enthalten, der Antagonist des Anandamid-Rezeptors ist.

Da im Hirnstamm, wo lebenswichtige Funktionen wie die Atmung gesteuert werden, kaum Anandamid-Rezeptoren vorhanden sind, sind lebensbedrohliche Cannabisvergiftungen so gut wie ausgeschlossen. Es ist bis heute kein Fall bekannt, in dem ein Mensch durch die direkte Cannabiswirkung gestorben ist. Trotzdem ist bei bestehenden Herz-Kreislauf-Problemen Vorsicht geboten, da Cannabis die Pulsfrequenz erhöht und gefäßerweiternde Wirkung hat.

Abgebaut werden die Inhaltsstoffe von Cannabis hauptsächlich in der Leber. Die Ausscheidung geschieht zu 2/3 über den Darm und zu 1/3 über die Nieren. Im Urin sind die Abbauprodukte noch mehrere Wochen nach dem Cannabiskonsum nachweisbar.

Eine Gewöhnung tritt bei Cannabis bei häufigem Konsum relativ schnell ein. Bei Gelegenheitskonsumenten reihen etwa 0,25 Gramm Marihuana für ein mittleres High. Gewohnheitskiffer können aber auf einen Tageskonsum von mehreren Gramm kommen.

Psychische Wirkung
Die psychische Wirkung von Cannabis ist sehr subtil und vielschichtig - ganz anders als man es sich vor dem ersten Konsum vermutlich erwartet. Dies mag auch ein Grund sein, warum Erstkonsumenten häufig keinerlei Wirkung merken: Ihre Erwartung deckt sich nicht mit der tatsächlichen Wirkung.

Es gibt 3 große Gruppen von Wirkungsweisen: Sedierend (beruhigend), stimulierend (anregend) und halluzinogen. Die Cannabiswirkung hat von allen 3 Anteile. Zudem wird die Wirkung anderer gleichzeitig eingenommener Drogen oft intensiviert. Eine Kreuztoleranz mit anderen Drogen tritt jedoch nicht auf.

Cannabiskonsum intensiviert in erster Linie momentan Stimmungen und die Wahrnehmung. Das Rauscherleben kann allerdings von Konsument zu Konsument sehr stark variieren.

Häufig tritt Heißhunger auf. Grund dafür ist der Abfall des Blutzuckerspiegels durch Cannabiskonsum. Die Geschmacksempfindung wird intensiviert, sodass der Genuß bekannter Speisen ein ungeahntes Geschmackserlebnis hervorrufen kann. Durch Dehydrierung im Mundbereich kommt es auch zu vermehrtem Durst.

Fast immer tritt bei Einnahme von Cannabis-Produkten eine sedierende Wirkung ein. Affekte werden abgeschwächt und der Konsument fühlt sich meist ruhig und entspannt. Aggressionen werden normalerweise verringert, was aber nicht immer der Fall ist.

Lineares zielgerichtetes Denke ist unter Cannabiseinfluss erschwert. Das Denken wird eher assoziativ. Man fühlt sich kreativ und intuitiv. Da das rationale Denken zurücktritt, kann es bei bestimmten Personen auch zu Unsicherheit kommen. Durch die gesteigerte Phantasie kann es unbegründeten Ängsten bis hin zu Wahnvorstellungen kommen.

Vor allem durch die sedierende und innerlich und gedanklich lösende Wirkung kommt es oft zu einer Stimmungsaufhellung bis hin zur Euphorie. Doch es kann auch das genaue Gegenteil eintreten: Eventuelles Unwohlsein wird verstärkt, sodass es zu depressiven Gemütszuständen oder auch Angst kommen kann. Diese negativen Erscheinungen klingen in der Regel nach Nachlasen der Cannabiswirkung wieder ab.

Man kann pauschal sagen, dass Marihuana eher euphorisierend wirkt, während Haschisch eher sedierend wirkt. Cannabiskonsumenten sagen, dass sich die Marihuana-Wirkung eher im Kopf abspielt, während Haschisch eher "stoned" macht, also eher sedierend wirkt, und seine Wirkung eher im Körper zu spüren ist.

Durch die Wirkung von Cannabis wird die Umwelt viel intensiver erlebt. Das Subjekt steht im Vordergrund, während objektives rationales Denken erschwert ist. Außenwelt und Innenwelt werden viel vielschichtiger und verworrener erlebt. Man kann hier von einer Rückkehr in einen geistigen Urzustand sprechen, wo Wahrnehmung und Denken nicht mehr so stark voneinander getrennt sind.

Die Prioritäten der Wahrnehmung verschieben sich. Aus darwinistischer Sicht ist für uns Menschen zielgerichtetes Denken und ein Augenmerk auf lebenswichtige Informationen wichtig. Unter Cannabiseinfluss treten oft bisher kaum beachtete oder als unwichtig eingestufte Dinge in den Vordergrund und werden Gegenstand des Denkens. So werden Konsumenten etwa auf bisher unbeachtete Töne in Musikstücken aufmerksam, Farben werden intensiver wahrgenommen und Geschmacksempfindungen und Gerüche bekommen eine ganz neue Dimension.

Typisch für die halluzinogene Wirkung von Cannabis sind Synästhesien, also die Kopplung zweier physisch getrennter Domänen der Wahrnehmung. So werden zum Beispiel Farben Geschmäcker zugeordnet oder Musik wird bei geschlossenen Augen "gesehen".

Oft wird von visionären Erfahrungen unter Cannabiseinfluss berichtet. Dinge werden in einem völlig anderen Licht gesehen. Vielen Konsumenten hat der Cannabisrausch neue Sichtweisen gezeigt, die auch ins Alltagsleben sinnvoll integriert werden konnten und so zu einer nachhaltigen Bereicherung des Lebens geführt haben.

Häufiger tritt allerdings das Gegenteil auf: Vermeintlich großartige Ideen erweisen sich im nüchternen Zustand als Unsinn. Irrationales Denken und eine zu subjektive Sichtweise führt oft zu "Erkenntnissen", die später nicht mehr nachvollziehbar sind. Auch kommt es durch herabgesetzte Kritikfähigkeit und falsche Selbsteinschätzung zu Meinungen, die später für den Konsumenten nicht mehr vertretbar sind.

Die genannten zuletzt Wirkungsweisen zeigen den halluzinogenen Charakter der Cannabiswirkung. Strenggenommen muss man hierbei aber von einer pseudo-halluzinogenen Wirkung sprechen, da es zu keinen als real erlebten Halluzinationen kommt. Wie stark diese pseudo-halluzinogene Wirkung ist, hängt stark von der Dosis ab und ist auch von Konsument zu Konsument sehr verschieden.

Gefahren
Wie bei kaum einer anderen Droge, gehen bei Cannabis die Meinungen über Gefahren und Suchtwirkung auseinander. Ein Grund dafür mag sein, dass die Wirkung sehr von Set und Setting, also von Umgebung und persönlicher Verfassung, abhängig ist.

Eine körperliche Abhängigkeit gibt es bei Cannabis nicht. Ob es eine psychische Abhängigkeit gibt, ist umstritten.

Psychische Gefahren
Eine mögliche Gefahr ist Selbstüberschätzung. Das verminderte rationale Denken und die subjektive Sichtweise können zu Handlungen mit negativer Auswirkung führen.

Menschen mit labiler Persönlichkeit können in unpassender Umgebung sehr negative Erfahrungen machen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann schon ein einmaliger Cannabisrausch zum Ausbruch latenter psychischer Erkrankungen führen. Sind Depressionen oder Ängste vorhanden, werden diese oft verstärkt. Andererseits wird Cannabis von Personen mit psychischen Problemen oft, bewusst oder unbewusst, zur Selbstmedikation verwendet. Eine Teilnahme am Straßenverkehr ist aufgrund der herabgesetzten Reaktionsfähigkeit unter Cannabiseinfluss nicht ratsam. Werden Cannabisprodukte kombiniert mit Alkohol eingenommen, kann es zu unangenehmen Wechselwirkungen kommen.

Auch bei Jugendlichen mit noch nicht gefestigter Persönlichkeit ist die Einnahme von Cannabis ebenfalls nicht ratsam, da sich die halluzinogene Wirkung sehr negativ auf die Persönlichkeitsentwicklung auswirken kann. Jugendliche können oft mit Drogen nicht umgehen und so wird Kiffen zum Sport: Wer am meisten verträgt genießt das größte Ansehen in der Gruppe.

Körperliche Schäden
Wenn Cannabis geraucht wird, kommt es durch den - meist ungefilterten - Rauch zu höheren Schäden in der Lunge, als wenn die gleiche Menge Tabak geraucht wird.

Verschiedene Cannabinoide haben eine Gebärmutter kontrahierende Wirkung, weshalb man annimmt, dass Kiffen während der Schwangerschaft Fehlgeburten bewirken kann. Es ist überhaupt von der Einnahme von Cannabis-Produkten während der Schwangerschaft abzuraten, da noch nicht geklärt ist ob Tetrahydrocannabinol (THC) und andere Cannabinoide irreparable Schäden am Kind verursachen.

Diskutiert werden mögliche Missbildungen der Keimzellen durch Cannabis. Zur Debatte stehen auch bleibende Schäden am Gehirn: Test mit Rhesusaffen, sollen bewiesen haben, dass Bereiche des limbischen Systems im Gehirn, in denen das Kurzzeitgedächtnis angesiedelt ist, irreparabel geschädigt werden. Die Umstände unter diese Tests durchgeführt wurden, sind jedoch fragwürdig.

Überdosierung
Gerade beim Mitrauchen bei anderen Personen ist Vorsicht geboten, da man oft nicht weiß wieviel Haschisch oder Marihuana in der Tabakmischung ist. Auch bei der Einnahme von Cookies (Hanfkeksen) kommt es leicht zu Überdosierungen.
Häufige Symptome einer Überdosierung sind Angstzustände und Kreislaufprobleme. Für gesunde Menschen besteht jedoch keine Lebensgefahr: Bis heute ist kein Fall bekannt, in dem ein Mensch durch die direkte Cannabiseinwirkung gestorben ist. Auch sind bleibende gesundheitliche Schäden nicht zu erwarten. Bei einer Überdosierung ist es wichtig die Person in eine ruhige Umgebung zu bringen. Zur Kreislaufstabilisierung wird am besten Guarana verabreicht. Es kann auch Koffein gegeben werden; dies bescheunigt jedoch weiter den Puls, weshalb Guarana vorzuziehen ist.

Bei oraler Überdosierung, etwa durch die Einnahme von Cookies, sollte versucht werden ein Erbrechen herbeizuführen.

Im Zweifelsfall sollte immer ein Arzt gerufen werden! Dieser wird meist kreislaufstützende Mittel verabreichen und abklären ob - aufgrund anderer Erkrankungen - eventuell Lebensgefahr besteht. Natürlich kann besonders bei Jugendlichen das Rufen eines Arztes weitere Ängste hervorrufen, welche aber großteils unbegründet sind, da Polizei und Schule in der Regel nicht benachrichtigt werden.

Flashbacks
Häufig werden von Cannabiskonsumenten sogenannte Flashbacks erlebt. Das sind rauschähnliche Zustände ohne direkte Cannabiseinwirkung. Sie können auch noch Monate nach der letzten Cannabiseinnahme auftreten. Meist sind es Stresssituationen in denen Flashbacks erlebt werden. Man vermutet, dass Cannabis-Wirkstoffe in das Fettgewebe eingelagert werden und diese durch den Stress vom Körper in den Blutkreislauf freigesetzt werden. Gegen diese These spricht aber, dass es sich bei den eingelagerten Stoffen hauptsächlich um Metaboliten der Cannabinoide handelt, die selbst nicht psychoaktiv wirken.

Es setzt sich immer mehr die These durch, dass Flashbacks rein psychische Phänomene sind. Für diese These spricht auch, dass Flashbacks nicht nur bei Cannabis auftreten. Oft sind es negative Rauscherfahrungen, denen Flashbacks folgen. Der Flashback könnte somit ein verspätetes Verarbeiten von negativen Erfahrungen während eines Rausches sein.

Erlebt werden Flashbacks meist als sehr unangenehme Beeinträchtigung und nicht als angenehmes Rauscherlebnis. Dies stützt die These, dass es sich um psychische Phänomene handelt, weiter. Das Gehirn scheint ohne Intoxikation eine Cannabis-Wirkung zu simulieren.

Es dauert ca. ein halbes Jahr bis alle Abbauprodukte von Cannabis aus dem Körper verschwunden sind. Für den Fall, dass Cannabis keine bleibenden Veränderungen am Gehirn verursacht, haben wenigstens Flashbacks, die erst nach einem halben Jahr oder später nach der letzten Cannabiseinnahme auftreten, ihre Ursache in der Psyche. Ob bleibende Veränderungen am Gehirn auftreten wird zurzeit noch erforscht.

Ein Teil der als Flashbacks bezeichneten Phänomene hat sicher nichts mit Cannabis zu tun, da Konsumenten fälschlicherweise typische Stresssymptome als Flashbacks interpretieren.

Abhängigkeit
Während beispielsweise Alkohol bewiesenermaßen körperlich abhängig macht, gibt es für bis heute keine Studie, die das Auftreten einer körperlichen Abhängigkeit bei regelmäßigem Cannabiskonsum nachweist. Oft wird die These vertreten, dass die lange Speicherung von Cannabinoiden im Körper das Auftreten von Entzugserscheinungen verhindert. Dagegen spricht jedoch, dass es sich bei den gespeicherten Ablagerungen hauptsächlich um Abbauprodukte ohne psychoaktive Wirkung handelt.

Was eine psychische Abhängigkeit betrifft, gehen die Ansichten sehr stark auseinander. Für regelmäßige Kiffer kann es tatsächlich sehr schwer sein, Cannabis abzusetzen. Oft wird von Unruhe und Depressionen nach dem Absetzen berichtet. Es gibt jedoch auch Kiffer, die nach jahrlangem täglichem Konsum, ohne große Probleme absetzen bzw. Pausen einlegen können.

Sicher liegt in den meisten Fällen mehr eine Gewohnheit als eine Abhängigkeit vor. Sehr wichtig ist das Ritual des Rauchens, nach dem sich der Kiffer sehnt. Bleibt das Kiffen an gewissen Gegebenheiten oder Umstände gebunden, so bereitet das Absetzen meist geringe Schwierigkeiten, wenn man gewissen Situationen aus dem Weg geht. Schwierig gestaltet sich das Aufhören jedoch für Menschen, die sehr viele Kiffer in ihrer Umgebung haben. Hier ist Selbstdisziplin gefragt, um nicht der Versuchung zu verfallen und mitzurauchen.

Es wurde schon angedeutet: Meist sind es soziale Strukturen, die das Absetzen erschweren. Viele soziale Kontakte sind durch die Beschaffung der illegalen Droge oder durch den gemeinsamen Anbau von Drogenhanf bedingt. Für viele ist das Kiffen daher ein fester Anker zur Umgebung, der Sicherheit spendet und vermeintliche Freunde beschert.